Allgemeine Geschäftsbedingungen der b.i.o. BRANDSCHUTZ GmbH (Stand November 2018)
§ 1 Geltung
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Angebot und Lieferung
Unsere Angebote sind frei bleibend; maßgebend für den Umfang und die Beschaffenheit der Lieferung sind allein unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen.
Nebenabreden und Änderungen gelten nur, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt werden. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und alkulationsfehler geben keinen Anspruch auf Erfüllung oder Schadensersatz. Teillieferungen sind zulässig.
Von uns überreichte Proben und Muster gelten nicht als Zusicherung einer Eigenschaft. Technische Unterlagen, Proben und Muster bleiben unser Eigentum.
Verpackungen werden von uns nicht zurückgenommen und sind vom Kunden zu entsorgen.
§ 3 Preise und Zahlung
Die Vergütung berechnet sich nach dem am Liefertag gültigen Preis gem. unseren Preislisten zuzüglich Umsatzsteuer. Die angegebenen Preise gelten ab Werk. Fracht und Verpackung der Ware werden zusätzlich berechnet.
Der Rechnungsbetrag wird innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug fällig. Wir sind berechtigt, Vorkasse zu verlangen.
§ 4 Lieferzeit und Gefahrübergang
Die Lieferfrist beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt von Hindernissen, die auf höhere Gewalt oder unvorhersehbare Hindernisse – auch bei Unterlieferanten – zurückzuführen sind. Die Gefahr geht auch bei Teillieferungen jeweils mit Versand ab Werk auf den Kunden über. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden.
Verzögert sich der Versand der bestellten Ware durch vom Kunden zu vertretende Umstände, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs im Zeitpunkt des ursprünglich vorgesehenen Versandtermines auf den Kunden über.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware widerruflich im Rahmen seines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Kunde tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Nebenrechte ab.
Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung Dritten zwecks Zahlung an uns bekannt zu geben und die zur Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Dem Kunden ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden und mit
anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für uns. Wir werden unmittelbar Eigentümer der durch Verarbeitung oder Umbildung hergestellten Sache. Da die Vorbehaltsware vom Kunden oder seinen Abnehmern mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden werden kann, tritt der Kunde bereits jetzt die Forderungen mit allen Nebenrechten, die ihm als Vergütung für die Verbindung zustehen, sicherungshalber an uns ab.
Die vorgenannten Abtretungen umfassen auch alle Forderungen des Kunden gegen seinen Auftraggeber oder Dritte aus dem Einbau der Ware (etwa gem. § 8 Nr. 3 Abs. 3 VOB). Zu anderen Verfügungen über die Vorhaltsware ist der Kunde nicht befugt.
Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und beim Kunden abzuholen.
§ 6 Beanstandungen und Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware – jede Teillieferung für sich – unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und uns etwaige Mängel sowie Abweichungen von der Bestellung unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Kalendertagen nach Wareneingang, schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Beanstandung nicht innerhalb der vorgenannten Frist, gilt die Lieferung bei im Wege einer sorgfältigen Untersuchung erkennbaren Mängeln als vertragsgemäß.
Ist der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen, leisten wir für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neulieferung. Ein Recht auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz statt der Erfüllung ist nur gegeben, wenn die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen oder unzumutbar ist.
Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Lagerung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte sowie Abnutzung beruhen.
Für eine nachgebesserte Sache beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Diese Frist endet nicht vor Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist.
§ 7 Schadensersatz und Verjährung
(1) Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn und soweit der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes beruhen.
(2) Für andere Ansprüche gilt: Beruhen die Schadensersatzansprüche lediglich auf leichter Fahrlässigkeit, so haften wir nur bei einem Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung für einen leicht fahrlässigen Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden und entfernte Mangelfolgeschäden ist dann ausgeschlossen.
(3) Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren im kaufmännischen Verkehr nach 12 Monaten. Die Verjährung von
Schadensersatzansprüchen bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen und nur auf solche Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht stützen.
§ 9 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Hamburg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.